Kommunikation

Wann und wie sollen Vermieter/innen die Mieterschaft erstmals über eine geplante Sanierung informieren?

Ein frühzeitiges Informieren der Mieterschaft lohnt sich, damit diese sich mit ihrer künftigen Wohnsituation auseinandersetzen können und sich nicht übergangen fühlen. Folgender zeitlicher Ablauf hat sich in der Praxis bewährt.

18 bis 24 Monate vor der Sanierung oder so früh wie möglich:

Eine erste Ankündigung in schriftlicher Form, weshalb und in welchem Zeitraum eine Sanierung stattfinden wird.

 

12 Monate vor der Sanierung:

Umfassende Information der Mieterinnen und Mieter (z. B. in Form einer Informationsveranstaltung) mit detaillierten Angaben zu den geplanten Veränderungen inkl. Zeitplan.

 

6 Monate vor der Sanierung:

Eine zweite Informationsveranstaltung für Mieterinnen und Mieter oder eine detaillierte schriftliche Information mit verbindlichen Umbauterminen.

 

Wichtig: Die Entscheidung zur Sanierung im bewohnten oder unbewohnten Zustand muss vor der ersten Kommunikation mit der Mieterschaft erfolgen.

Gute Beispiele
Einladung zu einer Informationsveranstaltung Beispiel der Baugenossenschaft Waidmatt, Zürich
Präsentation einer Gesamtsanierung an einer Informationsveranstaltung Beispiel der Baugenossenschaft Heubach, Horgen
Präsentation einer Gesamtsanierung an einer Informationsveranstaltung Beispiel der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Limmattal, Zürich