Bau

Wie plane ich in einem Mehrfamilienhaus Elektroladestationen?

Elektroautos werden immer beliebter und vermindern die Nutzung von fossilen Treibstoffen. Als Vermieter/in können Sie mit Elektroladestationen einen Beitrag für dass Klima leisten und Ihre Liegenschaft attraktiver positionieren.

Für die Installation von Elektroladestationen gibt es mehrere Möglichkeiten. Bei einem Neubau oder einer umfassenden Sanierung ist es äusserst empfehlenswert, Mobilität bereits in der Planung zu berücksichtigen. Dabei ist es insbesondere bei Mehrfamilienhäusern sinnvoll, gleich eine Lösung für mehrere Ladestationen zu planen. Denn das Laden von mehreren Elektroautos benötigt eine ganzheitliche Ladeanlage mit Lastmanagement. Eine entsprechende Nachrüstung ist in der Regel teuer. Da es sich um eine wertvermehrende Investition handelt, können Vermieterinnen und Vermieter einen Teil dieser Kosten auf den Mietzins für den Parkplatz überwälzen (s. auch «Welche Kosten dürfen nach einer Sanierung auf den Mietzins übertragen werden?»).

 

Bei der Planung muss zusätzlich sichergestellt werden, dass der Strom den tatsächlichen Nutzerinnen und Nutzern und nicht der Allgemeinheit in Rechnung gestellt wird. Hierfür kann entweder mit einem Pauschalbeitrag via Nebenkostenabrechnung oder mit individuellen Stromzählern gearbeitet werden.

 

Der Mieterschaft ist es gemäss Art. 260a OR nicht gestattet, ohne Einverständnis der Vermieterin bzw. des Vermieters bauliche Veränderungen an der Liegenschaft vorzunehmen. Dies betrifft auch die Installation einer Elektroladestation. Mit dem Einverständnis der Vermieterschaft können Mieterinnen bzw. Mieter aber selbst eine Installation vornehmen, allerdings ist eine übergreifende Lösung in jedem Fall sinnvoller. Kommt es trotzdem zu einer Einzelplatzlösung, sollte im Vertrag festgehalten werden, was im Falle eines Auszugs mit der Ladestation geschieht. Folgende Möglichkeiten sind üblich:

  • Die Ladestation wird zurückgebaut.
  • Die Vermieterschaft bezahlt eine Entschädigung für den Mehrwert an der Immobilie.
  • Die Vermieterschaft bezahlt nichts, die Ladestation muss aber auch nicht zurückgebaut werden.
Weiterführende Informationen
Merkblatt zur Installation von Ladeinfrastrukturen Informationen von Swiss eMobility zu den baulichen Möglichkeiten