Kommunikation

Wie kommuniziere ich die Mietzinserhöhung korrekt?

Sie haben für Ihr Mehrfamilienhaus Investitionen getätigt und anhand der definitiven Bauabrechnung die wertvermehrenden Kosten berechnet? Diese dürfen Sie auf den Mietzins abwälzen. Nun möchten Sie diese Mietzinserhöhung Ihrer Mieterschaft mitteilen. Was müssen Sie beachten?

Eine Mietzinserhöhung lässt sich nicht mit einem gewöhnlichen Brief kommunizieren, sondern sie muss mit einem amtlich genehmigten Formular mitgeteilt werden. Auf einem solchen müssen bestimmte Angaben enthalten sein, damit die Mietzinserhöhung rechtsgültig ist:

  • Bisheriger und neuer Mietzins (Nettomiete und Nebenkosten)
  • Der Zeitpunkt, auf den die Mietzinserhöhung in Kraft treten soll.
  • Die Begründung für die Mietzinserhöhung (bei mehreren Gründen müssen die Gründe einzeln aufgeführt und beziffert werden). Die Gründe können zusätzlich auch in einem Begleitschreiben erläutert werden, sofern im Formular darauf verwiesen wird.
  • Ein Hinweis auf die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anfechtung der Mietzinserhöhung sowie ein Verzeichnis der Schlichtungsbehörde

Die Anforderungen an die amtlichen Formulare sind in Art. 19 VMWG (Mietzinserhöhung und andere einseitige Vertragsänderungen) geregelt.

 

Zeitpunkt der Mitteilung einer Mietzinserhöhung

Das amtliche Formular mit der Mietzinserhöhung muss spätestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Mietpartei eintreffen. Die Kündigungsfrist und die Termine, auf die gekündigt und der Mietzins erhöht werden kann, sind im Mietvertrag aufgeführt.

 

Beispiel

Die Kündigungstermine sind im Mietvertrag auf den 31. März, 30. Juni und 30. September festgelegt. Der nächstmögliche Kündigungstermin ist der 30. Juni. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Folglich muss das amtliche Formular mit der Mietzinserhöhung spätestens am 21. März (3 Monate und 10 Tage) bei der Mietpartei eintreffen. Trifft die Mitteilung verspätet ein, so verschiebt sich die Erhöhung auf den nächsten Kündigungstermin (30. September).

Instrumente und Links
Art. 19 VMWG Rechtliche Grundlagen zum Formular für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen
«Welche Kosten dürfen nach einer Sanierung auf den Mietzins übertragen werden?» Informationen zur Überwälzung von Sanierungskosten auf die Mieterschaft
Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen und einseitigen Vertragsänderungen Amtliche Formulare aller Kantone für eine Mietzinserhöhung