Wie kommuniziere ich die Mietzinserhöhung korrekt?
Eine Mietzinserhöhung lässt sich nicht mit einem gewöhnlichen Brief kommunizieren, sondern sie muss mit einem amtlich genehmigten Formular mitgeteilt werden. Auf einem solchen müssen bestimmte Angaben enthalten sein, damit die Mietzinserhöhung rechtsgültig ist:
- Bisheriger und neuer Mietzins (Nettomiete und Nebenkosten)
- Der Zeitpunkt, auf den die Mietzinserhöhung in Kraft treten soll.
- Die Begründung für die Mietzinserhöhung (bei mehreren Gründen müssen die Gründe einzeln aufgeführt und beziffert werden). Die Gründe können zusätzlich auch in einem Begleitschreiben erläutert werden, sofern im Formular darauf verwiesen wird.
- Ein Hinweis auf die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anfechtung der Mietzinserhöhung sowie ein Verzeichnis der Schlichtungsbehörde
Die Anforderungen an die amtlichen Formulare sind in Art. 19 VMWG (Mietzinserhöhung und andere einseitige Vertragsänderungen) geregelt.
Zeitpunkt der Mitteilung einer Mietzinserhöhung
Das amtliche Formular mit der Mietzinserhöhung muss spätestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Mietpartei eintreffen. Die Kündigungsfrist und die Termine, auf die gekündigt und der Mietzins erhöht werden kann, sind im Mietvertrag aufgeführt.
Beispiel
Die Kündigungstermine sind im Mietvertrag auf den 31. März, 30. Juni und 30. September festgelegt. Der nächstmögliche Kündigungstermin ist der 30. Juni. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Folglich muss das amtliche Formular mit der Mietzinserhöhung spätestens am 21. März (3 Monate und 10 Tage) bei der Mietpartei eintreffen. Trifft die Mitteilung verspätet ein, so verschiebt sich die Erhöhung auf den nächsten Kündigungstermin (30. September).