Finanzen

Wie wird die Finanzierung von energetischen Massnahmen unterstützt?

Energetische Sanierungen sind für Vermieterinnen und Vermieter nicht nur aufwändig, sondern mitunter auch mit hohen Kosten verbunden. Im Sinne des Klimaschutzes und in Vereinbarung mit den Zielen der Energiestrategie 2050 werden energetische Massnahmen, welche den Energie- und/oder den CO2-Verbrauch senken, deshalb durch unterschiedliche Fördermassnahmen finanziell unterstützt. Die wichtigsten werden hier vorgestellt.

Gebäudeprogramm

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen unterstützt Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer seit 2010 finanziell bei energetischen Sanierungen. Dies ist im Sinne der Energiestrategie 2050 notwendig, da Gebäude mit rund 40 % einen wesentlichen Teil zum Schweizer Energieverbrauch beitragen. Das Gebäudeprogramm wird unter anderem finanziert durch die CO2-Abgaben auf Brennstoffe. Welche Massnahmen konkret in welcher Höhe gefördert werden, legen die Kantone fest. Dabei orientieren sie sich am Dokument «Harmonisiertes Fördermodell der Kantone». Fördermittel des Gebäudeprogramms müssen beim Kanton in der Regel vor der Sanierung beantragt werden. Teilweise ist ein GEAK-Plus-Beratungsbericht notwendig.

 

Einmalvergütung für erneuerbare Energien

Seit dem 1. Januar 2018 besteht die Möglichkeit, als Liegenschaftseigentümerin und -eigentümer eine Einmalvergütung für Anlagen zu erhalten, die aus erneuerbaren Energien Strom produzieren. Wenn Sie beispielsweise im Zuge einer energetischen Sanierung eine Photovoltaikanlage auf dem Dach montieren lassen, die zwischen 2 und 100 kWp Strom produziert, sind Sie förderberechtigt. Sie erhalten eine einmalige KLEIV (Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen), die sich aus einem Grundbeitrag und einem von der erbrachten Leistung abhängigen Leistungsbeitrag zusammensetzt. Sie können die Fördermittel nach der Inbetriebnahme der Anlage bei Pronovo beantragen.

 

Energiespar-Contracting

Beim Energiespar-Contracting handelt es sich um einen Vertrag, mit dem sich ein Energiedienstleister (Energy Service Company, ESCO) gegenüber einem Eigentümer verpflichtet, den Energieverbrauch einer Liegenschaft durch geeignete technische und allenfalls bauliche Massnahmen zu senken. Die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) sieht in Artikel 6c vor, dass die Vermieterschaft die Kosten eines ESC unter bestimmten Voraussetzungen und für eine Zeitdauer von höchstens zehn Jahren als Nebenkosten verrechnen darf. Die Bestimmung stellt sicher, dass den Mietenden kein finanzieller Mehraufwand entsteht und dass keine grösseren Unterhaltsaufwendungen als Nebenkosten überwälzt werden können. Gleichzeitig bietet der ESC der Vermieterschaft eine Steigerung des Gebäudewerts sowie eine Einsparung von Investitionskosten.

Weiterführende Informationen
«Welche Förderbeiträge kann ich erhalten?» In Ihrer Region verfügbaren Fördermitteln
Das Gebäudeprogramm Förderung in einzelnen Kantonen
Pronovo Informationen über und Anmeldung für Förderbeiträge für Photovoltaikanlagen