Bau

Wie reagiere ich als Vermieter/in auf eine Schadensmeldung während der Sanierung?

Sie erhalten das Schreiben einer Person, die in einer Wohnung von Ihnen wohnt, die gerade saniert wird. Die Arbeiterinnen und Arbeiter haben beim Hochtragen eines neuen Fensters ihr teures Bild von der Wand geschlagen. Sie beschreibt den Vorfall und erwähnt die betroffenen Personen und Handwerksbetriebe.

Ist der Schadenverursacher bekannt, zahlt die Versicherung

Ist der Fall so eindeutig wie im erwähnten Beispiel, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Handwerksbetriebs, dessen Fachkräfte den Schaden verursacht haben.

 

Sorgen Sie vor: Schaden durch Unbekannt

Leider ist die Sache nicht immer so eindeutig. Oft kann keine bestimmte Person oder Firma für einen vorhandenen Schaden verantwortlich gemacht werden. In solchen Fällen haftet die Bauherrschaft – also Sie als Vermieterin bzw. Vermieter. Und darauf sollten Sie vorbereitet sein. Zwei Varianten sind üblich, wie Sie sich gegen Schäden während einer Sanierung absichern können:

 

  1. Handwerksbetriebe berücksichtigen in ihrer Offerte einen Bauabzug, der dann für Schäden solcher Art eingesetzt werden kann.
  2. Sie erstellen selber eine Schadenkasse, in die alle beteiligten Firmen einen gewissen Betrag (meist etwa 1 Prozent der Offerte) einzahlen. Damit können Sie Schäden, die während der Sanierung passieren, unbürokratisch ausgleichen.