Planung Elektroladestationen in Mehrfamilienhäusern

Bei einer umfassenden energetischen Sanierung sollte bereits in der Planungsphase die Installation von Elektroladestationen berücksichtigt werden. Insbesondere Mehrfamilienhäusern ist es notwendig, eine Lösung für mehrere Ladestationen richtig zu planen. Denn das Laden mehrerer Elektroautos erfordert eine Ladeanlage mit Lastmanagement (gezielte Steuerung der Energienutzung). Ein Lastmanagement wird vielerorts vorgeschrieben, um eine hohe gleichzeitige Stromnutzung zu vermeiden und das Netz zu entlasten. Eine entsprechende Nachrüstung in der Regel sehr teuer, deshalb lohnt es sich die entsprechenden Voraussetzungen bei einer Sanierung zu schaffen, auch wenn vorerst noch keine Ladestationen installiert werden. Da eine Ladestation eine wertvermehrende Investition ist, können Vermieterinnen und Vermieter einen Teil dieser Kosten auf den Mietzins für den Parkplatz überwälzen (siehe auch «Welche Kosten dürfen nach einer Sanierung auf den Mietzins übertragen werden?»). Bei der Planung muss zusätzlich sichergestellt werden, dass der Strom den tatsächlichen Nutzerinnen und Nutzern und nicht der Allgemeinheit in Rechnung gestellt wird.
Der Mieterschaft ist es gemäss Art. 260a OR nicht gestattet, ohne Einverständnis der Vermieterin bzw. des Vermieters bauliche Veränderungen an der Liegenschaft vorzunehmen. Dies betrifft auch die eigenständige Installation einer Ladestation. Mit dem Einverständnis der Vermieterschaft können Mieterinnen und Mieter eine Installation jedoch selbst vornehmen (z.B. in einem Einfamilienhaus). Bei Mehrfamilienhäusern wird empfohlen, von Beginn an ein übergreifendes Konzept für alle Mietparteien zu erarbeiten und die Ladestationen nach Bedarf mit dem Lastmanagement auszubauen. Kommt es trotzdem zu einer Einzelplatzlösung, sollte in einem einfachen Vertrag festgehalten werden, was im Falle eines Auszugs der Mieterschaft mit der Ladestation geschieht. Folgende Möglichkeiten sind üblich:
- Die Ladestation wird durch die Mieterschaft zurückgebaut.
- Die Vermieterschaft zahlt eine Entschädigung für den Mehrwert an der Immobilie an die Mieterschaft
- Die Vermieterschaft bezahlt nichts, die Ladestation muss aber auch nicht zurückgebaut werden.