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Die Chance für hindernisfreies Bauen bei energetischer Sanierung ergreifen

Wenn energetisch saniert wird, ist das oft ein guter Moment, um hindernisfreie Wohnungen zu realisieren. Davon profitieren alle mobilitätseingeschränkten Personen. Damit ist hindernisfreies Bauen ein wichtiges Kriterium für eine hohe Attraktivität Ihrer Liegenschaft.

Hindernisfreies Bauen ist eine Voraussetzung, damit Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer eine Wohnung nutzen können. Von einer hindernisfreien Wohnung profitieren jedoch auch Familien mit Kinderwagen und ältere Personen, die auf einen Rollator angewiesen sind. Gerade für alte Menschen ist hindernisfreies Bauen wichtig, damit sie so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden bleiben können.

 

Wann kommen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für hindernisfreies Bauen zur Anwendung?

Energetische Sanierungen können je nach Umfang der Arbeiten Auflagen für hindernisfreies Bauen mit sich bringen. Ob das eigene Bauvorhaben betroffen ist oder nicht, hängt wesentlich von kantonalen und kommunalen Vorgaben ab. Für eine grobe Orientierung helfen die folgenden Kriterien:

 

  • Vorschriften für hindernisfreies Bauen werden nur dann zum Thema, wenn eine Sanierung das Einreichen eines Baugesuchs erfordert. Dies ist in der Regel der Fall, sobald Arbeiten an der Gebäudehülle vorgenommen werden.
  • Hindernisfreies Bauen kommt bei Mehrfamilienhäusern ab 2 bis 9 Wohnungen zur Anwendung. Zudem gibt es kommunale Auflagen. Ein Beispiel sind Gemeinden, die mit strengeren Vorgaben die ambulante Gesundheitsversorgung verbessern wollen. Entscheidend sind immer die örtlichen Baugesetzgebungen.
  • Wenn die beiden oben genannten Kriterien erfüllt sind, stellt sich die Frage der Verhältnismässigkeit. Dabei gilt die 20-5-Prozent-Regel: Als zumutbar gilt, wenn die Massnahmen nicht mit mehr als 20 % der Sanierungskosten oder 5 % des Gebäudeversicherungswerts zu Buche schlagen – wobei immer der niedrigere Wert massgebend ist. Ein nachträglicher Lifteinbau zum Beispiel überschreitet diesen Wert oftmals.

 

Ob und welche gesetzlichen Vorgaben bei energetischen Sanierungen eingehalten werden müssen, sollte in der frühen Planungsphase mit dem Architekten geklärt werden. Dazu gehören aber auch die Prüfung von freiwilligen Massnahmen. Denn die demografischen Veränderungen in unserer Gesellschaft führen dazu, dass ältere Menschen ein wichtiges Zielpublikum für Vermieterinnen und Vermieter sind. Bei hindernisfreien Wohnungen kommt es in der Regel weniger häufig zu Wechseln auf Seiten der Mietenden, was betriebliche Vorteile mit sich bringt.

 

Welche Massnahmen braucht es für hindernisfreies Wohnen?

In der Regel sind Wohnungen ohne individuelle Anpassungen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nicht bewohnbar. Beim hindernisfreien Bauen geht es darum, den Wohnraum so zu gestalten, dass er bei Bedarf mit geringem Aufwand an die persönlichen Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Menschen angepasst werden kann. Damit eine Wohnung auf Menschen mit Handicap ausgerichtet werden kann, muss sie laut der Selbsthilfeorganisation Procap Minimalanforderungen erfüllen (vgl. das Informationsblatt unter «weiterführende Informationen»). Diese betreffen die Zugänge zu Haus und Wohnung, Liftgrösse und Niveauunterschiede (Schwellen), die Breite von Türen und Korridoren sowie die Raumgrössen von WC, Bad und Küche.

 

Bei einer frühzeitigen und umsichtigen Planung können viele Massnahmen ohne oder nur mit geringen Mehrkosten umgesetzt werden. Wenn beispielsweise Fenster ersetzt werden, ist es nicht oder kaum kostspieliger, den Zugang auf den Balkon hindernisfrei zu gestalten.

 

Sanierung im bewohnten Zustand

Energetischen Sanierung können für Menschen mit einer Gehbehinderung zu zusätzlichen Schwierigkeiten führen, was in die Planung berücksichtigt werden muss. So kann es etwa problematisch sein, wenn bei Sanierungsarbeiten der Lift über Tage oder Wochen ausfällt. Dann braucht es für mobilitätseingeschränkte Personen eine passende Lösung, zum Beispiel eine alternative Unterkunft.

Weiterführende Informationen
Gesetze und Vorschriften Übersicht über kantonale und nationale Baugesetzgebungen von Procap
Wohnung anpassen Informationsseite von Procap