Den Strom der PV-Anlage gemeinsam nutzen

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Bei einem ZEV schliessen sich Eigentümern sowie Mieterinnen und Mieter eines Gebäudes vertraglich zusammen, um gemeinsam den Solarstrom vom Hausdach zu nutzen. Die Vermieterin betreibt die PV-Anlage, verkauft den Strom an die Mieterschaft und rechnet intern ab. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und fehlender Strom wird wie gewohnt vom regionalen Energieversorger bezogen.
Die tatsächlichen Stromkosten bezahlen die Mieterinnen und Mieter verbrauchsabhängig über die Nebenkosten oder über eine separate Abrechnung. Zusätzlich können Vermieterinnen und Vermieter die Investitions- und Kapitalkosten sowie die laufenden Kosten für den Betrieb und den Unterhalt auf den Mietzins überwälzen. Die Kosten für den Eigenstrom dürfen jedoch die Kosten für Netzstrom nicht übersteigen.
Wird ein ZEV erst nach Mietbeginn eingerichtet, können sich Mieterinnen und Mieter entscheiden, sich dem ZEV anzuschliessen oder die Grundversorgung durch den Netzanbieter fortzuführen. Bei einem bestehenden ZEV wird die Teilnahme in der Regel mit dem Abschluss eines neuen Mietverhältnisses vereinbart. Ein Austritt ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)
Das revidierte Stromgesetz in der Schweiz ermöglicht seit Anfang 2025 auch den virtuellen ZEV. Hier können mehrere Gebäude am gleichen Netzanschlusspunkt (zum Beispiel Verteilkabine) ihren Solarstrom gemeinsam nutzen, ohne dass zusätzliche physische Leitungen zwischen den Liegenschaften nötig sind. Messung und Abrechnung erfolgen virtuell über digitale Systeme. Die Vorteile gegenüber dem bisherigen ZEV liegen auf der Hand: Es braucht keine teuren Umbauten oder neue Leitungen und der Strom kann flexible über Grundstücksgrenzen hinweg bezogen werden. Die einfache Umsetzung und die geringen Kosten dafür machen das Modell auch für kleine Liegenschaften attraktiv.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
Ab dem Jahr 2026 können sogenannte lokale Elektrizitätsgemeinschaften gegründet werden. Damit können sich ganze Quartier oder sogar Gemeinden zusammenschliessen, um gemeinsam produzierten erneuerbaren Strom zu teilen. Voraussetzung ist eine ausreichend grosse PV-Anlage.
Weiterhin möglich: das Praxismodell Verteilnetzbetreiber (VNB)
Das ältere Praxismodell VNB bleibt eine Alternative zum ZEV. Bei diesem Modell sind die Mieterinnen und Mieter Kunden des Netzbetreibers. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer verkauft den Solarstrom an den Energiedienstleister, von dem die Mieterinnen und Mieter den Solarstrom erhalten (ebenfalls ohne Netznutzungsgebühren). Ist nicht genug Strom aus eigener Produktion vorhanden, wird regulärer Strom bezogen. Für das Praxismodell VNB ist die Zustimmung der Mieterinnen und Mieter erforderlich.
Ladestationen in Miethäusern
Bei energetischen Sanierungen ist die Integration von Ladestationen für Elektrofahrzeuge der nächste logische Schritt. Sie lassen sich optimal mit einem Nutzungsmodell für Solarstrom verbinden. Damit steigt die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage ebenso wie die Attraktivität der Liegenschaft für Mieterinnen und Mieter. Denn eine eigene Ladestation zuhause ist ein zentraler Baustein für die rasche Verbreitung der Elektromobilität.
Bedeutung für die Mieterschaft
Mieterinnen und Mieter können von allen Formen der gemeinsamen Nutzung von Solarstrom profitieren. Denn durch den Wegfall der Netznutzungsgebühren erhalten sie in jedem Fall günstigere Stromtarife. Sowohl vZEV wie auch LEG bleiben für die Mieterschaft aber freiwillig. Einzig bei einem neuen Mietvertrag ist ein bestehender ZEV verpflichtend. Aber auch hier gilt: Der Strompreis muss unter dem Standardprodukt des lokalen Netzbetreibers liegen, und die zulässige Rendite ist begrenzt.